CDU - Ortsverband Kaltenweide
CDU-OV Kaltenweide, Wohldamm 39, 30855 Langenhagen

 
Beschluß der Mitgliederversammlung vom 12. April 2006

Die Mitgliederversammlung des CDU-Ortsverbandes Kaltenweide beschließt:

Der CDU-Kreisverband Hannover-Land wird darum gebeten, sich den nachfolgenden Antrag zu Eigen zu machen und als Antrag dem CDU-Landesparteitag vorzulegen.

 

Antrag:

 

Die niedersächsische Landesregierung wird aufgefordert, ein Sprachenschutzgesetz auf den Weg zu bringen. Behörden und öffentlich-rechtliche Einrichtungen sind bereits zuvor per Erlaß auf die Einhaltung der deutschen Sprache zu verpflichten.

Das Ziel ist es, die deutsche Sprache als Kulturgut und Integrationsmoment zu schützen und der permanenten Verwässerung der deutschen Sprache durch die stetige unkritische Aufnahme fremdsprachlicher Begriffeentgegenzuwirken.

 

Begründung:

 

Häufig werden vor allem über Werbebotschaften die unsinnigsten Anglizismen verbreitet und leider fließen diese allzu oft in die Alltagssprache ein. Es ist bezeichnend, wenn inzwischen schon von einer Art der sprachlichen Umweltverschmutzung gesprochen wird. Die Folgen sind jedenfalls gravierend. 

Die zumindest fahrlässig herbeigeführten demographischen Veränderungen im deutschen Volk, der immer noch unbefriedigend geregelte Zuzug von Menschen aus den verschiedensten Kulturkreisen und die oft zitierte „Bildungsmisere“ haben unter anderem dazu geführt, daß immer weniger Menschen in Deutschland miteinander kommunizieren können. Der Anteil der Menschen, die deutsch oder gar englisch sprechen oder nur verstehen, nimmt stetig zahlenmäßig und prozentual in unserem Land ab. Hingegen sprechen beispielsweise derzeit ca. fünf Millionen Menschen in Deutschland russisch, drei Millionen türkisch und zwei Millionen polnisch. Obwohl die Amtssprache deutsch ist, zeigt auch hier die Praxis, daß selbst von Behörden immer häufiger und ohne Not fremdsprachliche Begriffe eingeführt und verwendet werden. Die bestehenden Vorschriften (§ 23 Abs. 1 VwVfG, § 19 Abs. 1 SGB X, § 87 AO und § 184 GVG) gebieten eben nicht mit der nötigen Stringenz die Anwendung der deutschen Sprache durch öffentliche Stellen. Die Verkehrssprache in Deutschland kann aber nur deutsch sein. Wenn diese Sprache immer weiter durch unklare und modische Begriffe verstümmelt wird, führt das dazu, daß immer mehr Menschen von der Kommunikation ausgeschlossen werden. Die sich daraus ergebenden gesellschaftlichen Folgen können nur negativ sein. 

Eine entsprechende Rechtsvorschrift, wie etwa in Frankreich und anderen Ländern Europas zum Schutz der Sprache schon eingeführt, würde das Bewußtsein für die deutsche Sprache schärfen. Daher ist eine verbindliche Regelung zum Wohle der Allgemeinheit dringend erforderlich. /Ko